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Wartung

Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen der Gas- oder Ölheizung. Nur durch regelmäßig Wartung, mind. Einmal jährlich, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes zu Hause sorgt. Nur durch die eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert. Im Übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungsanlage oder Brauchwasseranlage verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen siehe Energieeinsparverordnung (EnEV 2001). Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:

  • Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
  • Einstellen der Feuerungseinrichtung
  • Überprüfung der zentralen sicherungsregeltechnischen Einrichtungen

Die Heizungswartung verursacht „keine Kosten“, im Gegenteil sie hilft Energie zu sparen und verhindert oft größere Schäden und das bei nur geringen finanziellem Aufwand. Wenn nur ein Mehrverbrauch von 5% verhindert wird, hat sich die Wartung schon gelohnt. Unverbindliches Angebot über eine Wartung erstellen wir Ihnen gerne. Wartungsangebot zum Vertrag:





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